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Darf ein Dach "farbenfroh" sein?

Nelskamp Dachziegel Dachfarben
Das Dach rückt als wichtiges Gestaltungselement für das Haus immer stärker ins Blickfeld. Aber Bauherren entscheiden nicht allein über Farbe und Material. „Maßgeblich ist der jeweils gültige Bebauungsplan", erklärt Oliver Kortendieck, Anwendungstechniker beim Ziegel- und Dachstein-Hersteller Nelskamp. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Klage rechnen - und in der Regel auf eigene Kosten umdecken.

Farbliche Gestaltung

Der „Klassiker“ unter den Dachfarben bleibt Rot in allen Schattierungen. Trotzdem setzen sich Trends durch: Grau wirkt kühl und edel, tiefes Schwarz sachlich und klar. Auffällige Akzente setzen blaue oder grüne, manchmal sogar hellgraue Pfannen. In einigen Regionen finden sich farbenfrohe Türme und Erker aus bunten Biberschwanzziegeln.
Wie „bunt“ die Eindeckung wirkt, hängt vor allem von der Fassade ab: Ein reizvolles und kontrastreiches Bild entsteht, wenn eine helle Fassade mit einer dunklen Eindeckung kombiniert wird, für Harmonie sorgt eine Gestaltung „Ton in Ton".

Der Bebauungsplan ist tonangebend
Die Vorschriften der Gemeinden sollen für eine einheitliche Optik des Wohngebietes sorgen und den regionaltypischen Charakter erhalten. Neben Gebäudehöhe, Dachform und -neigung sind in Bebauungsplänen die zulässigen Farben festgelegt. Die Vorgaben betreffen oft nicht nur auffällige Eindeckungen, z. B. in grün oder blau. Sie beschreiben auch den Einsatz „ortstypischer“ Farben wie Rot, Braun oder Schwarz.

Manchmal wird sogar das Eindeckungsmaterial geregelt. So sind z. B. im ländlichen Raum und auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, häufig ausschließlich Tondachziegel erwünscht. Früher waren dies kleine Pfannen, heute sind vielerorts auch die neuen Großflächenziegel (z. B. Nibra-DS 5 oder -MS 5) zugelassen, wenn sie den ursprünglichen Charakter erhalten. Sie ermöglichen eine wirtschaftliche Eindeckung und sind besonders regensicher.

In vielen Wohngebieten gibt es außerdem Vorschriften zur Oberfläche der Pfannen. Hochglänzende Dächer sind wegen ihrer starken Reflektion teilweise problematisch, z. B. in der Nähe von Flugplätzen. Eine „saubere“ Alternative sind hier die Longlife- oder die ClimaLife-Oberfläche. Auf der Longlife-Oberfläche finden Schmutz, Algen oder Flechten kaum Halt – ein Regenschauer spült die Partikel einfach fort. So bleibt das Dach stets sauber, wie frisch gedeckt. 

Mit „ClimaLife“ werden zusätzlich Schadstoffe aus der Luft in ungefährliche Substanzen umgewandelt. Das Dach wird umwelt-aktiv. Übrigens: Ohne Bebauungsplan gilt das „Einfügungsgebot“ nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Es besagt, dass die bereits vorhandene und bebaute nähere Umgebung für ein neues Haus maßgebend ist. Der Wunsch nach einer blauen Eindeckung ist also in einer Siedlung ohne farbige Dächer auch ohne „B-Plan" angreifbar.

Rechtzeitig informieren
„Vor der Eindeckung sollte sich darum jeder Bauherr beim zuständigen Bauamt informieren. So vermeidet er einen ungewollten Verstoß", rät Dachdeckermeister Oliver Kortendieck von Nelskamp. Denn die Regelungen können sich von Ortsteil zu Ortsteil erheblich unterscheiden: Sind in einer Siedlung auffällige Dachfarben verboten, können sie in der benachbarten sogar erwünscht sein.

Ein Tipp: Viele Baustoffhändler oder Dachdeckerfachbetriebe verfügen auf ihrem Gelände über Musterständer für Ziegel und Dachsteine. Sie erleichtern die Farb- und Materialwahl für die Eindeckung. Der Profi vor Ort kennt auch die örtlichen Vorgaben.
 
 
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